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<oembed><version>1.0</version><provider_name>Open Beatz Festival 24.-26. Juli 2026 bei N&#xFC;rnberg</provider_name><provider_url>https://openbeatz.de/en</provider_url><author_name>roaring_rabbit</author_name><author_url>https://openbeatz.de/en/author/roaring_rabbit/</author_url><title>Privacy Policy - Open Beatz Festival 24.-26. Juli 2026 bei N&#xFC;rnberg</title><type>rich</type><width>600</width><height>338</height><html>&lt;blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="30Wvmsy5OY"&gt;&lt;a href="https://openbeatz.de/en/privacy-policy/"&gt;Privacy Policy&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;iframe sandbox="allow-scripts" security="restricted" src="https://openbeatz.de/en/privacy-policy/embed/#?secret=30Wvmsy5OY" width="600" height="338" title="&#x201C;Privacy Policy&#x201D; &#x2014; Open Beatz Festival 24.-26. Juli 2026 bei N&#xFC;rnberg" data-secret="30Wvmsy5OY" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no" class="wp-embedded-content"&gt;&lt;/iframe&gt;&lt;script&gt;
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&lt;/script&gt;</html><description>Allgemeine Gesch&#xE4;ftsbedingungen I. Allgemeine Regelungen Hinweis zur Streitbeilegung: Die Online-Streitbeilegung-Plattform der EU-Kommission finden Sie hier:&nbsp;http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Unsere E-Mail-Adresse lautet office@openbeatz.de Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Pr&#xE4;ambel Open Beatz Festival GmbH, vertreten durch die Gesch&#xE4;ftsf&#xFC;hrer Florian Gebauer und Tobias Hagel, An der R&#xF6;merstra&#xDF;e 18, 89331 Burgau (nachfolgend der Veranstalter genannt) bietet Festivals (nachfolgend &#x201E;Open Beatz&#x201C; genannt) auf dem ausgewiesenen Festivalgel&#xE4;nde Puschendorfer Str. 2, Herzogenaurach, Bayern an. Das Festivalgel&#xE4;nde umfasst insbesondere s&#xE4;mtliche Fl&#xE4;chen von Open Beatz, zu denen nur Zutritt mit g&#xFC;ltiger Eintrittskarte (nachfolgend nur &#x201E;Ticket&#x201C;) gew&#xE4;hrt wird, sowie das Campingareal und die Parkzonen (nachfolgend das &#x201E;Festivalgel&#xE4;nde&#x201C;). &#xA7; 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages 1. Diese folgenden Bedingungen regeln abschlie&#xDF;end das Vertragsverh&#xE4;ltnis zwischen dem K&#xE4;ufer eines Tickets oder einer sonstigen Leistung (nachfolgend der &#x201E;Besucher&#x201C;) und dem Veranstalter. Der Veranstalter weist darauf hin, dass er als Unternehmer im Sinne des &#xA7; 14 BGB, also in Aus&#xFC;bung seiner gewerblichen oder selbst&#xE4;ndigen beruflichen T&#xE4;tigkeit handelt. 2. Diese Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen gelten ausschlie&#xDF;lich. Entgegenstehende oder von diesen Gesch&#xE4;ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Besuchers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verk&#xE4;ufer hat diesen im Einzelfall ausdr&#xFC;cklich zugestimmt. 3. Sie gelten sowohl gegen&#xFC;ber Verbrauchern als auch gegen&#xFC;ber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede nat&#xFC;rliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die &#xFC;berwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst&#xE4;ndigen beruflichen T&#xE4;tigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine nat&#xFC;rliche oder juristische Person oder eine rechtsf&#xE4;hige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Aus&#xFC;bung ihrer gewerblichen oder selbst&#xE4;ndigen beruflichen T&#xE4;tigkeit handelt. 4. Der Veranstalter schlie&#xDF;t nur Vertr&#xE4;ge mit Verbrauchern ab, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. 5. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist prim&#xE4;r der Kauf eines Tickets, wodurch die Parteien einen Veranstaltungsvertrag abschlie&#xDF;en und der Besucher ein Besuchsrecht an der Veranstaltung erwirbt. Zus&#xE4;tzlich kann der Besucher weitere Leistungen buchen. Mit der Buchung eines Parkplatzes oder Campingplatzes schlie&#xDF;t der Besucher einen Mietvertrag &#xFC;ber einen KFZ-oder Camping-Stellplatz. Mit der Buchung eines Locker schlie&#xDF;t der Besucher einen Mietvertrag &#xFC;ber ein Schlie&#xDF;fach (nachfolgend nur &#x201E;Locker&#x201C;). Gegenstand des jeweiligen Vertrages kann auch der Verkauf von weiteren Zusatzartikeln durch den Verk&#xE4;ufer an den Besucher sein. 6. Die Bewachung, &#xDC;berwachung oder Verwahrung des eingestellten Fahrzeugs, die Gew&#xE4;hrung von Versicherungsschutz oder eine sonstige T&#xE4;tigkeit, welche &#xFC;ber die Stellplatz&#xFC;berlassung hinausgeht, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Veranstalter &#xFC;bernimmt demgem&#xE4;&#xDF; keine Obhutspflichten. 7. F&#xFC;r die Mietzeit ist die ordentliche K&#xFC;ndigung des Mietvertrages ausgeschlossen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietzeit, es sei denn, der Mietvertrag wird vorher fristlos gek&#xFC;ndigt. Eine R&#xFC;ckerstattung des Mietpreises f&#xFC;r den Fall, dass der Kunde den angemieteten Stellplatz, Campingplatz nicht nutzt, ist nur nach Ma&#xDF;gabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (derzeit: &#xA7; 537 BGB) m&#xF6;glich und im &#xDC;brigen ausgeschlossen. 8. Besondere Bestimmungen gelten f&#xFC;r die Buchung und Nutzung des Parkplatzes, f&#xFC;r die Buchung eines Campingplatzes und Nutzung des Campinggel&#xE4;ndes, sowie f&#xFC;r die Buchung und Nutzung von Schlie&#xDF;f&#xE4;chern (&#x201E;Locker&#x201C;). Diese besonderen Bestimmungen befinden sich im Anhang zu diesen AGB. 9. Der Besucher kann &#xFC;ber die Website des Veranstalters eine Bestellung der Tickets, weiterer Zusatzartikel, die Buchung eines Parkplatzes, Campingplatzes, Lockers oder weitere Artikel vornehmen. Das Angebot f&#xFC;r einen Vertragsabschluss geht vom Besucher aus, sobald er die Schaltfl&#xE4;che &#x201E;Jetzt bezahlen&#x201C; (oder eine Schaltfl&#xE4;che mit &#xE4;hnlicher Formulierung) bet&#xE4;tigt hat. Die Annahme des Vertrages zwischen dem Besucher und dem Veranstalter kommt (i) im Falle der Zahlung durch Vorkasse durch Anzeige der &#xDC;berweisungsdaten f&#xFC;r die noch fehlende &#xDC;berweisung und (ii) bei s&#xE4;mtlichen anderen Zahlarten durch Zuteilung und &#xDC;bersendung der Ticketnummer bzw. des Tickets an den Teilnehmer zustande. Dar&#xFC;ber hinaus stellt die f&#xFC;r den Teilnehmer erkennbare Zusendung eines Zugangs zu einem pers&#xF6;nlichen MyTicket-Portal immer eine Vertragsbest&#xE4;tigung dar. Sollte Besucher eine solche Erkl&#xE4;rung nicht fristgem&#xE4;&#xDF; erhalten, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden. 10. Im Anschluss an den Eingang der vollst&#xE4;ndigen Bezahlung bei dem Veranstalter erh&#xE4;lt Besucher die Tickets an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse &#xFC;bersandt. Besucher erh&#xE4;lt keine weiteren Tickets per Post oder Fax. 11. Der Vertragstext und die Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen werden dem Besucher nach der Bestellung per E-Mail &#xFC;bersandt. Dar&#xFC;ber hinaus kann Besucher, welcher ein Kundenkonto angelegt hat, seine jeweiligen Bestellungen &#xFC;ber sein Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen. 12. Der Vertragsschluss findet ausschlie&#xDF;lich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit Besucher Kaufmann ist. 13. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise. &#xA7; 2 Abwicklung des Kaufvertrages 1. Bei Abschluss des Vertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort f&#xE4;llig. Der Besucher hat die M&#xF6;glichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalit&#xE4;ten zu w&#xE4;hlen. 2. Bei R&#xFC;cklastenschriften werden diese Zusatzkosten dem Besucher in Rechnung gestellt. 3. Der Besucher wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgesch&#xE4;ft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverz&#xFC;glich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollst&#xE4;ndigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsf&#xE4;higkeit. M&#xE4;ngel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, m&#xFC;ssen dem Verk&#xE4;ufer unverz&#xFC;glich mitgeteilt werden. Beizuf&#xFC;gen ist eine detaillierte M&#xE4;ngelbeschreibung. Unterl&#xE4;sst der Besucher die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. 4. M&#xE4;ngel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgem&#xE4;&#xDF;en Untersuchung gem. Absatz 3 nicht feststellbar sind, m&#xFC;ssen dem Verk&#xE4;ufer unverz&#xFC;glich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgesch&#xE4;ft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. &#xA7; 3 Pflichten des Besuchers 1. Der Besucher ist selbst f&#xFC;r die Aufbewahrung und Mitf&#xFC;hrung der Tickets zur Veranstaltung verantwortlich. 2. Tickets oder andere angebotene Leistungen, die nur personalisiert erworben werden k&#xF6;nnen, berechtigen nur den jeweiligen Inhaber des Tickets oder des gebuchten Zusatzartikels zur Teilnahme an der Veranstaltung bzw. zur Nutzung. Umpersonalisierungen richten sich nach den jeweils geltenden Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen der TicketPAY Europe GmbH. 3. Der Besucher ist bei der Inanspruchnahme von verg&#xFC;nstigten Tickets dazu verpflichtet, unaufgefordert die entsprechenden Nachweise bei den Zugangskontrollen zur Veranstaltung vorzulegen. F&#xFC;r den Fall, dass der Besucher dem nicht nachkommt, steht dem Veranstalter das Recht zu, nach Setzen einer angemessenen Frist zur Erf&#xFC;llung der Nachweispflicht vom Vertrag zur&#xFC;ckzutreten. Falls sich herausstellt, dass Besucher nicht f&#xFC;r die entsprechende Ticketart</description></oembed>
